Verbraucher haben beim Kauf von Waren in der EU gesetzliche Rechte, wenn die Ware nicht dem Vertrag entspricht oder mangelhaft ist. Dieser gesetzliche Schutz gilt mindestens 2 Jahre und ist unabhängig von einer etwaigen freiwilligen Garantie des Herstellers.
Weitere Einzelheiten finden Sie in dem harmonisierten Hinweis der Europäischen Union zur gesetzlichen Gewährleistung.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten für Material-, Herstellungs- oder Verarbeitungsmängel. Normaler Verschleiß, der der Art des Produkts sowie der Art und Intensität seiner Nutzung entspricht, gilt nicht als Mangel. Dies kann beispielsweise die allmähliche Abnutzung von Bedienschnüren, Ketten, Dichtungen oder anderen mechanisch beanspruchten Teilen betreffen. Ist die Beschädigung jedoch auf einen Material- oder Verarbeitungsmangel zurückzuführen, kann sie Gegenstand einer berechtigten Reklamation sein.
